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Aktuelle Informationen für Eltern

Internationale Projektwoche 2023 – Friendship for future - Mitstreiter gesucht!

Liebe Eltern des OHG's,

im Herbst 2023 wird eine internationale Projektwoche am OHG stattfinden. In dieser Woche werden unsere Partnerschulen mit Ihren Delegationen zu uns ans OHG kommen.

Unter dem Motto „Friendship for future" wollen wir eine Woche voller gemeinsamer Unternehmungen und Aktionen durchführen. Zur Vorbereitung brauchen wir jetzt Eure Unterstützung und bitte Euch daher um Eure tatkräftige Teilnahme. Keine Angst: Es wird keine wöchentlichen Treffen geben!

Durch die verschiedensten Arbeitskreise bietet sich für jeden etwas nach seinen Möglichkeiten und Neigungen.
Folgende 11 Arbeitskreise wurden dafür jetzt gegründet:

  • Sponsoren / Gerne können sich auch Personen mit guten Kontakten zur Geesthachter Wirtschaft melden, um Kontakte zu potenziellen Sponsoren herzustellen. Ein weiteres aktives Mitwirken im Arbeitskreis wäre dann auch nicht erforderlich.
  • Organisation des Spendenlaufs
  • Logo und Merchandising
  • Gestaltung und Planung des Schulausflugs
  • Presse
  • Organisation der Projektwoche
  • Planung und Koordination der Unterbringung unserer ausländischen Gäste
  • Veranstaltungen mit den Gastfamilien
  • Eröffnungsfeier mit Einzug der Delegationen
  • Abschlussfest und Präsentationstag
  • Dekorationen

Auch Eltern, deren Kinder dann nicht mehr an der Schule sind, können sich gerne melden und uns unterstützen.

Wir würden uns freuen, wenn sich interessierte Eltern mit Angabe der möglichen Arbeitskreise bei uns melden würden, damit die Planung in den Arbeitskreisen zeitnah begonnen werden kann.

Sendet Eure Rückmeldungen bitte an Jeannine Stötzer unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns bald von Euch zu hören und wenn Ihr noch Fragen habt, meldet Euch gerne.

Viele Grüße
Jeannine Stötzer, Verena Rotermund, Melanie Möller und Lars Hofediener

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Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte

Diese Informationen beziehen sich auf die Beantragung einer durch den Schulträger bzw. durch den Kreis organisierten und finanzierten Schülerfahrkarte. Das Verfahren wird für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung erfolgt online unter www.ticket-olav.de.

Ab dem 15.05.2023 kann die Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2023/2024 beantragt werden.

  • alle aktuell bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten werden im SH-Tarif zum 31.07.2023 und im hvv-Tarif zum 31.08.2023 von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten gekündigt und verlieren somit auch ihre Gültigkeit zum entsprechenden Datum.

Was bedeutet das?

  • alle Bestands- und Neuschülerinnen und -schüler müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen bzw. ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen und erhalten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem neuen Schuljahr fast alle das Deutschland-Ticket. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, für die bereits in den vorherigen Schuljahren 21/22 oder 22/23 eine Schülerfahrkarte über das Online-Antragsverfahren bewilligt wurde.
  • Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Es gelten weiterhin die kreisspezifischen Regularien bzw. die Sonderregeln der Schulträger.
  • Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Onlineantrag ab dem 15.05.2023 möglich und sollte bis spätestens 30.06.2023 durch die Antragstellerinnen und Antragsteller – für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.
  • Alte Papierfahrkarten im SH-Tarif können nach dem Gültigkeitsende einfach entsorgt werden.
  • E-Tickets im hvv-Tarif sollten nach Möglichkeit nach dem Erhalt der neuen Fahrkarte an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden

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Neues Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten

Sehr geehrte Eltern von Schüler*innen mit Berechtigung auf eine Schülerfahrkarte des Kreises Ratzeburg,

ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 wird es einige Veränderungen beim Schülerfahrkartenantragsverfahren des Kreises Herzogtum Lauenburg geben: Das Antragsverfahren für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn wird am Standort Ratzeburg zentralisiert und es werden alle Schülerinnen und Schüler im HVV-Gebiet auf das E-Ticket umgestellt.

Wer ist berechtigt, eine Fahrkarte über den Kreis zu erhalten?
Schüler öffentlicher allgemeinbildender Schulen der Klasse 1 - 10 können eine Schülerfahrkarte vom Kreis erhalten. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg und ein Schulweg (einfache Entfernung) von mehr als 2 km (Klasse 1-4) bzw. mehr als 4 km (Klasse 5-10) zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart. Nicht berechtigt sind Schulkinder, die im Schulort wohnen.

Was heißt das für Sie/Euch?
Hierzu sind für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 eine neue Schule besuchen oder bisher ihre Fahrkarte über die Kreisverwaltung erhalten haben und weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anträge online zu stellen.

Ab dem 10. Mai 2021 finden Sie den Onlineantrag auf der Internetseite www.ticket-olav.de.

Die Anträge sind für das Schuljahr 2021/2022 bis zum 10. Juni 2021 von Ihnen zu stellen.

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Masernschutz an den Schulen

Zum 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft.

Was Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen und Eltern wissen sollten, hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf folgender Internet-Seite zusammengestellt:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/Impfen/ImpfenSchulenMasern.html

Diese Informationen sind auch in folgenden anderen Sprachen verfügbar:

Grossbritannien Russia Turkey Saudi ArabiaIran

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Wetterbedingte Schulausfälle

Das Land Schleswig-Holstein informiert auf der Internetseite
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/winterhotline/Winterhotline.html
und unter der Telefonhotline 0800-1827271 rund um die Uhr über aktuelle Schulausfälle.

Allgemein gilt, dass Eltern bei witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen oder einer besonderen Gefährdung auf dem Schulweg selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.

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Geänderte SAVOGym (ab 2019/20)

Ab dem 01.08.2019 gilt eine modifizierte Schulartverordnung für das Gymnasium (SAVOGym).
Wesentliche Neuerungen sind verschärfte Versetzungsrichtlinien.

Die folgenden Schaubilder sind lediglich ein Versuch der Veranschaulichung des komplizierten Gesetzestextes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus diesen Darstellungen keine Rechtsansprüche abzuleiten sind. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist ausschließlich der Text der zugrundeliegenden Verordnung.

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