Unterricht ab dem 03.05.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie bereits in den vergangenen Wochen haben das Gesundheitsministerium und Bildungsministerium über die Beschulung in den Kreisen und kreisfreien Städten in der kommenden Woche beraten. Für das Herzogtum Lauenburg erfolgte aufgrund der mehrtägigen Unterschreitung der 100er-Inzidenz und damit einer möglichen kurzfristigen Aufhebung der Allgemeinverfügung die Entscheidung erst heute und es gibt gute Neuigkeiten!
Die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg sind ab dem kommenden Montag, 3. Mai, im Wechselunterricht.
Das teilte das Bildungsministerium heute (30. April) mit. Die KlassenlehrerInnen teilen den Schülerinnen und Schülern mit, ob sie in der A- oder B-Gruppe sind, falls dies noch nicht geschehen ist. Für die kommenden Wochen gilt weiterhin der nebenstehende Übersichtsplan über die A- und B-Tage.
Im Einzelnen sind folgende Regelungen für den Kreis Herzogtum Lauenburg mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt worden:
Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
Jahrgangsstufen 7 bis E Wechselunterricht
Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
Der neue Coronareaktionsplan mit den ab Mai geltenden Stufen und den zugehörigen Regelungen ist auf den Internetseiten des Bildungsministeriums nachlesbar.
Es gilt nach wie vor die Vorschrift, dass nur medizinische Masken getragen werden dürfen. Schülerinnen und Schüler, die ans OHG zurückkehren, wird montags und donnerstags ein Testangebot gemacht. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte müssen seit dem 19. April zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das negative Ergebnis eines außerschulischen Tests bzw. die verbindliche Selbstauskunft, das getestet wurde, benötigen die Lehrkräfte in Papierform für unsere Dokumentation. Wenn es eingerichtet werden kann, wäre es für eine übersichtlichere Abwicklung gut, wenn zuhause auch montags und donnerstags getestet würde.
Das Testen ist die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden darf. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen oder nicht in der Schule getestet werden dürfen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden von uns nach Hause geschickt. Gleiches gilt für diejenigen, die die Einverständniserklärung der Eltern am ersten Schultag nicht in der Schule abgeben/ abgegeben haben. Die Einverständnisvorlage und das Formular zur Selbstauskunft befinden sich ebenfalls auf unserer Homepage. Schülerinnen und Schüler, die nicht getestet sind, erhalten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht.
Liebe Schülerinnen und Schüler wir freuen uns auf euch!
Kirsa Siegemund
Unterricht vom 27. bis 30.04.2021
Liebes Kollegium, liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir haben vorgestern Abend die neuste Corona-Schulinformation erhalten, die es uns, wenn nicht kurzfristig noch Änderungen kommen, immerhin gestattet, dem Q1-Jahrgang ein Präsenzangebot machen zu können. Aufgrund der recht hohen Inzidenzen in Geesthacht, haben wir uns für ein Wechselmodell unter Hygienebedingungen entschieden, mit dem wir nach dem Mathematikabitur am Dienstag starten. Die anderen Jahrgänge bleiben leider im Distanzunterricht. Weiterhin bestehen bleibt das Angebot der Notbetreuung für die Klassen 5 und 6 nach vorheriger Anmeldung per Mail.
Im Anhang findet sich die Einteilung der verbleibenden Wochen des Schuljahres in A- und B-Tage. Die Profillehrkräfte der Q1 informieren ihre Schülerinnen und Schüler, in welcher Gruppe eine Schülerin bzw. ein Schüler ist. Nähere Informationen finden sich im Vertretungsplan.
Jeweils in der ersten Unterrichtsstunde des Tages (am Dienstag für die Gruppe A und am Donnerstag für die Gruppe B) wird die Durchführung der Tests vorgenommen. Hierfür ist es unbedingt erforderlich, dass die von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung zur Selbsttestung vorliegt. Andernfalls ist eine Teilnahme am Test nicht möglich. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in der Schule testen wollen / testen lassen sollen, bringen bitte die ausgefüllte Selbstauskunft oder das Negativergebnis vom Arzt, Apotheker oder Testzentrum mit. Diese dürfen jeweils nicht älter als drei Tage sein. Ohne ein negatives Coronatestergebnis ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich!
Klausuren finden zunächst nur im Q1-Jahrgang statt (s. Klausurplan), in allen anderen Jahrgängen werden voraussichtlich keine schriftlichen Leistungsnachweise mehr abgelegt werden können.
Wir bitten zu bedenken, dass das Kollegium aktuell unter erhöhtem Zeitdruck viele Abiturklausuren zu korrigieren hat, so dass u.U. weniger Videokonferenzen durchgeführt oder Rückmeldungen zu Aufgaben gegeben werden können. Sollte es hierzu Nachfragen geben, melden Sie sich gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Beste Grüße vom OHG
Kirsa Siegemund
Einteilung der Unterrichtstage für Gruppe A bzw. Gruppe B >>
Unterricht vom 19. bis 26.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wie ihr vielleicht schon gehört habt, sind die Inzidenzwerte im Kreis Herzogtum Lauenburg weiter steigend. Wir alle hatten so sehr gehofft, dass nach den Osterferien mehr Schülerinnen und Schüler an das OHG zurückkehren können. Leider ist nun das Gegenteil der Fall und auch die Sexten und Quinten erhalten wieder Distanzunterricht. Dies gilt zunächst bis zum 25.04.2021 (siehe 67. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2).
Im Q2-Jahrgang erfolgt noch einmal Präsenzunterricht am Montag, 19.04., nur für die Prüflinge in den noch ausstehenden schriftlichen und mündlichen Prüffächern.
Aufgrund der schriftlichen Abiturprüfungen am Dienstag, dem 20.4., Freitag, dem 23.4., und Montag, dem 26.4., findet an diesen Tagen kein Präsenz- oder Distanzunterricht statt, da die Kolleginnen und Kollegen für die Aufsichten im Einsatz sind.
Anbei findet ihr einen Brief von unserer Bildungsministerin Prien, den ich an euch weiterleiten soll. In dem Brief findet ihr Informationen zur Einhaltung der Quarantäneregeln nach Auslandsreisen und dem zweimal wöchentlichen Testangebot, das ab dem 19. April für Sexta bis Q1 verpflichtend vorgesehen ist. In dem Schreiben der Ministerin findet ihr auch Informationen zum Präsenz- und Wechselunterricht, lasst euch davon aber bitte nicht irreführen, leider gelten im Kreis Herzogtum Lauenburg die obigen Bestimmungen.
Schulbetrieb ab dem 22.03.21 / Corona-Selbsttests
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die neue Corona Verordnung für die nächste Woche ist raus und leider erhalten die Klassen 7 bis Q1 auch weiterhin Distanzunterricht. Wie bereits in der letzten Woche wurde die Entscheidung getroffen, den Empfehlungen der Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte zu folgen und so zu verfahren, wie von diesen vorgeschlagen. Für die Klassenstufen 5 und 6 bedeutet das, dass es weiterhin beim Wechselunterricht bleibt. Hier die Einteilung der Schultage für die beiden Gruppen bis zu den Osterferien:
Montag, | 22.03.2021 | Gruppe A |
Dienstag, | 23.03.2021 | |
Mittwoch, | 24.03.2021 | |
Donnerstag, | 25.03.2021 | Gruppe B |
Freitag, | 26.03.2021 | |
Montag, | 29.03.2021 | Gruppe B |
Dienstag, | 30.03.2021 | Q2: Abitur in den Profilfächern - unterrichtsfrei für VI - Q1, sofern keine Klausuren angesetzt sind. |
Mittwoch, | 31.03.2021 | Gruppe B |
Donnerstag, | 01.04.2021 | Ferienbeginn |
Die Hygieneregeln, der Schnupfenplan und Umsicht sind weiterhin unsere wichtigsten Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine Coronaerkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben.
Als weiterer Baustein für die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs wird allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht ab Montag, 22. März 2021, ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt. Die Tests werden heute geliefert, allerdings trifft sich die Schulleitung erst morgen, um ein sinnvolles Testverfahren am OHG zu besprechen. Momentan holen wir diesbezüglich noch ein paar Informationen ein, werden euch und Sie aber zeitnah informieren.
Die Landesregierung hat den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche beschafft. Dabei handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung durch die Schülerinnen und Schüler. Ein Anwendungsvideo des Selbsttests findet sich auf der Seite des Herstellers (nach unten scrollen, um die Handhabungsvideos zu sehen).
Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.
2020/21: Corona-Schulinformationen / Erlasse zur Beurlaubung und zur freiwilligen Wiederholung
Das Bildungsministerium hat auf seinen Internetseiten die Corona-Schulinformationen für das Schuljahr 2020/21 zusammengestellt.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Regelungen und Erlasse noch einmal besonders hin:
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungsanzeichen bei Kindern in weiterführenden Schulen, 15.02.2021 >>
- Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 8 bis 31. März 2021 >>
- Erlass zur freiwilligen Wiederholung aufgrund der Coronapandemie im Schuljahr 2020/21 (Stand 1. März 2021) >>
Weitere Beiträge...
- Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan Schule
- Corona-Schulinformation zum Vorgehen ab dem 11.01.2021
- Langeweile im Lockdown? Dann mach doch mit bei der „Stunde der Wintervögel"
- Präsenzunterricht an den Schulen wird ausgesetzt!
- Die Garten-AG hat gearbeitet und geerntet...
- Dichten in verrückten / gegen verrückte Zeiten
- Aktuelle Informationen der Schulleitung