LRS-Beautragte
Die Aufgabe der Beratung und Testung unser Schülerinnen und Schüler auf im Hinblick auf Lese-Rechtschreibschwächen wird in Zukunft wahrgenommen werden durch Frau Boßelmann sowie Frau Dr. Gerken.
Die Aufgabe der Beratung und Testung unser Schülerinnen und Schüler auf im Hinblick auf Lese-Rechtschreibschwächen wird in Zukunft wahrgenommen werden durch Frau Boßelmann sowie Frau Dr. Gerken.
Seit dem 1. August 2018 gilt der aktuelle Erlass zur "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)". Darin wird zum einen der Anwendungsbereich definiert und außerdem sind dort die Fragen des Notenschutzes und der Einsatz von Ausgleichs- und Fördermaßnahmen geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf den Schulrechtseiten des Bildungsministeriums unter dem Stichwort "Lese-Rechtschreib-Schwäche / Legasthenie".
Wie Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen gefördert werden, regelt ein am 31. August 2018 aktualisierter Erlass, den Sie auf den Schulrechtseiten des Bildungsministeriums unter dem Stichwort "Rechenschwäche" finden.