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Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach §50 Abs. 2 Nr. 2b EstDV

Wenn Sie den Förderverein

„VEREIN DER FREUNDE DES OTTO-HAHN-GYMNASIUMS e.V."

mit Kleinspenden bis zu 300 Euro je Kalenderjahr unterstützt haben, ist hierfür grundsätzlich keine gesonderte Zuwendungsbestätigung notwendig. Drucken Sie dieses Hinweisblatt in der pdf-Version aus und fügen Sie es zusammen mit der Buchungs­bestätigung Ihrer Bank, z. B. einer Kopie des Kontoauszugs, Ihrer Steuererklärung bei.

Bitte als Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag" oder „Spende" angeben.

Vielen Dank für Ihren Mitgliedsbeitrag und für Ihre Spende.

Torsten Seidl, Kassenwart des VdF
Geesthacht, 26.08.2022

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