Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
Seit dem 1. August 2018 gilt der aktuelle Erlass zur "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)". Darin wird zum einen der Anwendungsbereich definiert und außerdem sind dort die Fragen des Notenschutzes und der Einsatz von Ausgleichs- und Fördermaßnahmen geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf den Schulrechtseiten des Bildungsministeriums unter dem Stichwort "Lese-Rechtschreib-Schwäche / Legasthenie".