Unterricht ab dem 03.05.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie bereits in den vergangenen Wochen haben das Gesundheitsministerium und Bildungsministerium über die Beschulung in den Kreisen und kreisfreien Städten in der kommenden Woche beraten. Für das Herzogtum Lauenburg erfolgte aufgrund der mehrtägigen Unterschreitung der 100er-Inzidenz und damit einer möglichen kurzfristigen Aufhebung der Allgemeinverfügung die Entscheidung erst heute und es gibt gute Neuigkeiten!
Die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg sind ab dem kommenden Montag, 3. Mai, im Wechselunterricht.
Das teilte das Bildungsministerium heute (30. April) mit. Die KlassenlehrerInnen teilen den Schülerinnen und Schülern mit, ob sie in der A- oder B-Gruppe sind, falls dies noch nicht geschehen ist. Für die kommenden Wochen gilt weiterhin der nebenstehende Übersichtsplan über die A- und B-Tage.
Im Einzelnen sind folgende Regelungen für den Kreis Herzogtum Lauenburg mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt worden:
Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
Jahrgangsstufen 7 bis E Wechselunterricht
Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
Der neue Coronareaktionsplan mit den ab Mai geltenden Stufen und den zugehörigen Regelungen ist auf den Internetseiten des Bildungsministeriums nachlesbar.
Es gilt nach wie vor die Vorschrift, dass nur medizinische Masken getragen werden dürfen. Schülerinnen und Schüler, die ans OHG zurückkehren, wird montags und donnerstags ein Testangebot gemacht. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte müssen seit dem 19. April zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das negative Ergebnis eines außerschulischen Tests bzw. die verbindliche Selbstauskunft, das getestet wurde, benötigen die Lehrkräfte in Papierform für unsere Dokumentation. Wenn es eingerichtet werden kann, wäre es für eine übersichtlichere Abwicklung gut, wenn zuhause auch montags und donnerstags getestet würde.
Das Testen ist die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden darf. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen oder nicht in der Schule getestet werden dürfen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden von uns nach Hause geschickt. Gleiches gilt für diejenigen, die die Einverständniserklärung der Eltern am ersten Schultag nicht in der Schule abgeben/ abgegeben haben. Die Einverständnisvorlage und das Formular zur Selbstauskunft befinden sich ebenfalls auf unserer Homepage. Schülerinnen und Schüler, die nicht getestet sind, erhalten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht.
Liebe Schülerinnen und Schüler wir freuen uns auf euch!
Kirsa Siegemund