Klassen- und Studienfahrten
Neben unterrichtsbegleitenden Exkursionen und den Schüleraustauschprogrammen finden am Otto-Hahn-Gymnasium Klasssenfahrten in der Sexta (5. Klasse), der Untertertia (8. Klasse) und eine Studienfahrt in der Oberstufe statt. Weiteres ist im folgenden Fahrtenprogramm geregelt, das auf der Schulkonferenz vom 24.11.2015 beschlossen und am 09.05.2019 bezüglich der Kostenobergrenzen modifiziert worden ist.
OHG-Fahrtenprogramm
Orientierungsstufe:
- Die Kostenobergrenze der Orientierungsstufenfahrten (in VI) beträgt € 220,-.
- Darin enthalten sind: Transfer, Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten für das Programm.
- Ort und Termin der Klassenfahrt sind vom Klassenleiter frei wählbar.
- Die Fahrt wird von der Klassenlehrkraft geleitet.
Mittelstufe:
- Die Kostenobergrenze der Mittelstufenfahrten (in UIII) beträgt € 250,-.
- Darin enthalten sind: Transfer, Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten für das Programm.
- Ort und Termin der Klassenfahrt sind vom Klassenleiter frei wählbar.
- Eine Präsentation bzw. Dokumentation im Anschluss an die Fahrt ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend.
- Die Fahrt wird von der Klassenlehrkraft geleitet.
Oberstufe:
- Die Kostenobergrenze der Oberstufenfahrten in (Q2) soll zukünftig maximal € 500,- betragen.
- Darin enthalten sind alle anfallenden Kosten: Transfer, Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten für das begleitende Programm auf gymnasialem Niveau.
- Interessierte Lehrkräfte bieten rechtzeitig (Anfang Q1) mindestens drei Fahrten an. Der Koordinator initiiert unter Einbeziehung aller interessierten Lehrkräfte dieses Verfahren, an dessen Ende drei Fahrten durchgeführt werden, die von jeweils 2 Lehrkräften begleitet werden.
- Die Fahrten dauern 1 Schulwoche (plus ggf. anschließende Wochenenden).
- Die Fahrten finden alle zeitgleich an einem Termin zwischen den Sommer- und Herbstferien in Q2 statt.