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Patenschülerstatut

1. Präambel: Die Patenschüler haben Freude an der Zusammenarbeit mit jüngeren Schülern. Ihr Ziel ist es, den Schülern der 5. und 6. Klassen zu mehr Selbstständigkeit im Schulleben zu verhelfen. Sie wollen mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass die Schule mehr ist als Unterricht.

1.1 Die Patenschülerschaft ist eine unabhängige Gruppe, die durch einen von den Patenschülern gewählten Sprecher und seinen Vertreter repräsentiert wird.

2 Die Patenschülergruppe wird von einem Lehrer betreut, der das Vertrauen der Patenschüler genießt.

Patenschüler sollten mindestens der OIII angehören. In der Regel betreuen zwei (max.3) Patenschüler eine Unterstufenklasse.

3 Die Patenschüler...

3.1.1 ...helfen den neuen Sextanern bei organisatorischen Aufgaben, insbesondere in der 1. Schulwoche  (Essensmarkenverkauf, Busfahrkarten o.ä. )

3.1.2 ...helfen den Unterstufenklassen beim Vertreten ihrer Interessen. Patenschüler sollten - nach Rücksprache mit ihrer Patenklasse - die Angelegenheiten/ Interessen der Unterstufe auf den SV-Sitzungen einbringen und vertreten, da sich Unterstufenschüler dazu nicht genug mit der SV auskennen.

3.1.3 ...helfen der Klasse, eventuelle Probleme mit Lehrern und Probleme innerhalb der Klasse zu lösen, bzw. diese an den/die Vertrauenslehrer/-in weiterzuleiten.

3.1.4 ...organisieren und planen zusammen mit dem Klassenlehrer Klassenfeste, Wandertage und -fahrten, Beiträge der Klasse zu Unterstufen- und Schulfesten u. ä.

3.1.5  ...informieren die Klasse, insbesondere die Klassensprecher, über die SV und deren Arbeit. Die Patenschüler sollten vor jeder SV-Sitzung den Klassensprechern der Patenklasse die Tagesordnung erklären und eventuell nach der SV-Sitzung mit den Klassensprechern zusammen die Patenklasse informieren.

3.1.6 ...bitten die Lehrer, ihnen nach Bedarf  Unterrichtszeit zur Verfügung zu stellen, um mit der Klasse über SV-Sitzungen, SV-Arbeit, Fragen der Klasse, Organisatorisches u. ä. zu sprechen.

3.2 Für die SV-Sitzungen und die Zeit in den Patenklassen sind die Patenschüler und ihre Sprecher entschuldigt, sofern sie sich vorher vom Fachlehrer haben beurlauben lassen. Die Patenschüler sind für den in Erfüllung dieser Aufgaben versäumten Unterricht selbst verantwortlich und verpflichtet das Versäumte nachzuholen.

Die Patenschülertreffen finden regelmäßig nach Absprache statt. Die betreuende Lehrkraft entschuldigt die Patenschüler.

3.3 Weiterhin erklären sich die Patenschüler bereit, auf eine entsprechende Einladung hin an Elternabenden teilzunehmen, um sich vorzustellen.

Es ist sehr sinnvoll, dass die Eltern die Patenschüler und ihre Aufgaben kennen. Die Patenschüler, die an Elternabenden teilnehmen möchten, sollten sich an den Klassenlehrer wenden und ihn um Unterstützung für eine entsprechende Einladung des Elternvertreters bitten.

4 Die Patenschüler bitten den Klassenlehrer (ggf. andere Lehrer) um rechtzeitige Benachrichtigung über die verschiedenen Veranstaltungen und um Zusammenarbeit bei deren Planung und Durchführung.

5 Die Patenschüler bitten die SV um Informationen ihrer Sitzungen (z.B. per Protokoll).

Hinweis: In dem Vorraum des großen Lehrerzimmers steht der Informationsordner der Patenschüler, über den die Patenschüler miteinander und mit der betreuenden Lehrkraft kommunizieren können.

 Stand: Juli 2009

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