Geänderte SAVOGym (ab 2019/20)
Ab dem 01.08.2019 gilt eine modifizierte Schulartverordnung für das Gymnasium (SAVOGym).
Wesentliche Neuerungen sind verschärfte Versetzungsrichtlinien.
Die folgenden Schaubilder sind lediglich ein Versuch der Veranschaulichung des komplizierten Gesetzestextes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus diesen Darstellungen keine Rechtsansprüche abzuleiten sind. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist ausschließlich der Text der zugrundeliegenden Verordnung.