Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte

Verfasst von Ulf Müller am . Veröffentlicht in Aktuelle Informationen für Eltern

Diese Informationen beziehen sich auf die Beantragung einer durch den Schulträger bzw. durch den Kreis organisierten und finanzierten Schülerfahrkarte. Das Verfahren wird für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung erfolgt online unter www.ticket-olav.de.

Ab dem 15.05.2023 kann die Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2023/2024 beantragt werden.

Was bedeutet das?

Wer ist berechtigt, eine Schülerfahrkarte über OLAV zu erhalten?
Auf Antragstellung wird Schülerinnen und Schülern in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg oder Stormarn eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden Schule um eine allgemeinbildende (oder im Kreis Pinneberg berufliche) öffentliche Schule handelt, bei denen eine der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird (im Kreis Pinneberg besteht auch für die Jahrgangsstufen 11-13 ein Anspruch), die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und diese die
notwendige Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes aufweist. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird schon bei der Online-Antragstellung geprüft.

Was kostet die bei OLAV beantragte Schülerfahrkarte?
Die über die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten organisierte Schülerfahrkarte ist zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Möchten Sie weitere Informationen haben?
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.ticket-olav.de unter FAQ. Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich gerne an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541 888-288.

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