Neuste Regelungen des Bildungsministeriums: Schulen schließen ab Mittwoch, 16. Dezember
Im Folgenden finden Sie die Antworten vom 13.12.2020 des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums auf die wichtigsten Fragen zum Schulbetrieb in der Woche vom 14.-18.12.2020. Die kompletten Informationen finden Sie hier >>
Findet ab Montag, 14. Dezember, noch Unterricht an den Schulen statt?
- Am 14. und 15. Dezember 2020 können die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 7 entweder für Betreuungsangebote in die Schule kommen oder sich von der Präsenzpflicht in der Schule beurlauben lassen und Lernen in Distanz von zu Hause durchführen.
- Ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, werden ALLE Schulen für Präsenzangebote geschlossen. Es wird nur für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 7 eine Notbetreuung nach den Regelungen aus dem Frühjahr angeboten.
- Die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 befinden sich bereits am Montag, 14. Dezember, zu Hause und erhalten Angebote zum Lernen in der Distanz. Das gilt bis zum 18. Dezember.
- Das Distanzlernangebot in der Woche vom 14. bis 18. Dezember bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Unterricht entsprechend der Fachanforderungen fortgesetzt wird. Es wird kein neuer Unterrichtsstoff vermittelt, sondern ggf. zu Wiederholungen angeleitet.
Wie beurlaube ich mein Kind von der Schule?
- Sie können Ihr Kind formlos von der Schule beurlauben. Der Antrag muss nicht begründet werden und Ihr Kind gilt mit Antragsstellung als beurlaubt. Die Beurlaubungstage werden nicht als Fehlzeit erfasst.
Werden Arbeiten und Klausuren geschrieben?
- Ab Montag, 14. Dezember, werden nur solche Klausuren geschrieben, die wirklich unaufschiebbar sind, etwa weil sie für das Abitur eingebracht werden müssen. Das betrifft also ausschließlich solche Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2, deren Ergebnisse in das Abitur eingebracht werden müssen und bereits vor dem 11. Dezember 2020 angesetzt waren.