Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
Seit dem 1. August 2013 gilt der Erlass zur "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)". Darin wird zum einen der Anwendungsbereich definiert und außerdem sind dort die Fragen des Notenschutzes und der Einsatz von Ausgleichs- und Fördermaßnahmen geregelt. Der Erlass im Wortlaut.