Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Verfasst von Kirsa Siegemund am . Veröffentlicht in Aktuelles

2020 SGSehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

der neue Erlass zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände bedeutet, dass wir eine Änderung in unserem Hygienekonzept vornehmen müssen. Demnach gilt ab 24. August 2020 eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen. Der gesamte Text findet sich unter dem folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200822 Corona-Bekaempfunqsverordnung.html


Generell gilt die Pflicht auf dem gesamten Schulgelände und schon vorher an der Schulbushaltestelle und auf dem Weg von dort zur Schule. Im Unterrichtsraum ist das Tragen nicht verpflichtend.

Die Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen auf dem Schulhof nur dann abgenommen werden, wenn sich die Kohorten nicht durchmischen. Dies ist am OHG aufgrund der räumlichen Gegebenheiten leider nicht zu organisieren. Aus diesem Grund müssen die Mund-Nasen-Bedeckungen auf dem Schulgelände während der Pausen durchgängig getragen werden. Schülerinnen und Schüler erhalten von ihren Lehrkräften die Gelegenheit, vor Unterrichtsbeginn, am Unterrichtsende oder in einer „Vesperpause" während einer Doppelstunde etwas zu essen oder zu trinken. In Freistunden (für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe) und in der Mittagspause sollten die Mahlzeiten innerhalb einer Kohorte in den Unterrichtsräumen, die von den Lehrkräften dafür zur Verfügung gestellt werden, verzehrt werden. Diese neue Regelung gilt ab morgen, Mittwoch, dem 26.8.2020!

Ich bin mir sicher, dass sich alle so diszipliniert verhalten werden wie bisher.

Mit herzlichen Grüßen
Kirsa Siegemund

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