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  • Erlass zum Vorgehen zur Einstellung des Unterrichtsbetriebs an den Schulen in Schleswig-Holstein bis einschließlich 19. April 2020

Erlass zum Vorgehen zur Einstellung des Unterrichtsbetriebs an den Schulen in Schleswig-Holstein bis einschließlich 19. April 2020

2020 03 18 Logo Land SH
Inhaltsüberblick:
1. Anwesenheit und Arbeit der Lehrkräfte
2. Notbetreuung in den Schulen
3. Der Unterrichtsbetrieb ist eingestellt. Das bedeutet:
4. Durchführung von Abschlussprüfungen und Leistungsnachweisen
5. Weitere Kommunikation

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der Infektionsrisiken durch das Corona-Virus hat oberste Priorität die Verwirklichung des Ziels der Landesregierung, durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit Infektionen zu vermeiden. Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen, wie Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, Belastungsspitzen im Gesundheitssystem zu vermeiden und die Entwicklung antiviraler Medikamente und von Impfstoffen zu ermöglichen.

Der Erreichung dieses Ziels dient die Untersagung des Unterrichtsbetriebs und sämtlicher schulischer Veranstaltungen bis einschließlich 19. April 2020 durch das Gesundheitsministerium. Alle Schülerinnen und Schüler müssen bereits seit Montag, 16. März 2020 in ihren Familien bleiben und Begegnungen mit anderen vermeiden. Die Lehrkräfte sind weiterhin im Dienst und nehmen die Aufgaben der Notbetreuung und außerunterrichtliche Aufgaben wahr.

Im Einzelnen bedeutet das:

1. Anwesenheit und Arbeit der Lehrkräfte

  • Schulleiterinnen und Schulleiter sind in der Schule erreichbar, täglich von 08.00 bis 13.00 Uhr.
  • Ggf. werden die Schulleiterinnen und Schulleiter vertreten, wenn sie zu den Risikogruppen gehören oder Kinder unter 14 Jahren betreuen müssen und keine anderen Erziehungsberechtigten zur Verfügung stehen.
  • Die Gruppe der Lehrkräfte, die nicht zu den Risikogruppen gehören, die keine eigenen Kinder unter 14 Jahren betreuen müssen und die nicht schwerbehindert sind, gewährleistet die Notbetreuung in der Schule (siehe unten). Ansonsten arbeiten die Lehrkräfte im Home-Office.
  • Alle Fortbildungsveranstaltungen einschließlich schulinterner Fortbildungen und der Schulentwicklungstage sind bis auf weiteres abgesagt.
  • Die statistische Erfassung des Unterrichtsausfalls wird ausgesetzt.
  • Von der Arbeit der Lehrkräfte hängt es in besonderem Maße ab, dass die schulorganisatorischen Abläufe und die Planung der weiteren Unterrichtsangebote gut funktionieren. Die Lehrkräfte können im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten daher einen besonders wertvollen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Situation leisten.

2. Notbetreuung in den Schulen

  • Die Schulen bieten zunächst bis zum 20. März 2020 eine Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 – 6 an für Kinder von Personen an, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastrukturen und Leistungen erforderlich sind. Es gilt der Runderlass des Gesundheitsministeriums vom 14. März 2020, der hierzu nähere Angaben enthält. Voraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende in einem entsprechenden Bereich tätig sind.
  • Alle Berechtigten müssen eine schriftliche Bestätigung ihres Arbeitgebers vorlegen. Die Schulleitungen müssen die Bedarfe erfassen. Das Betreuungsangebot ist ausdrücklich kein Unterrichtsangebot.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen soweit möglich einzeln bzw. in Kleinstgruppen betreut werden, um die Zahl der sozialen Kontakte trotz der Betreuung in der Schule so gering wie möglich zu halten. Von einer neuen Mischung der Gruppen über Klassen- und Jahrgangsgrenzen hinweg sollte möglichst abgesehen werden.

3. Der Unterrichtsbetrieb ist eingestellt. Das bedeutet:

  • Das Unterrichten und die Durchführung von Leistungsnachweisen ist ausgesetzt, aber das Lernen der Schülerinnen und Schüler geht weiter!
  • Die Lehrkräfte sollen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote zur Verfügung stellen, also z. B. Lernmaterialien übermitteln, Hinweise auf geeignete Lernangebote im Internet geben, hilfreiche Arbeitsaufträge übermitteln, die die SuS bei der Planung ihres Lernens unterstützen, usw.
  • Die Lehrkräfte werden während der üblichen Unterrichtszeiten – soweit sie auf digitalem Wege dienstlich erreichbar sind (z. B. iServ oder entsprechend genehmigte Systeme) – für Fragen der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen und das selbstorganisierte Lernen unterstützen.
  • Die Lehrkräfte können schulorganisatorische Arbeiten anpacken wie beispielsweise das Erarbeiten und Überarbeiten von Konzepten, die Bearbeitung des Schulprogramms, des Jahresarbeitsplans, der Förderkonzepte, des Konzepts zum sozialen Lernen, das Medienkonzept, die Homepage usw. Außerdem können sich Lehrkräfte mit den Möglichkeiten digitaler Medien in den Unterrichtsfächern auseinandersetzen.
  • Klassenfahrten und Schulausflüge finden bis zum Ende des Schuljahres 2019/ 20 nicht statt. Es sind keine Buchungen von Klassenfahrten für das Jahr 2020 zugelassen. Bereits gebuchte Fahrten im Schuljahr 2020/ 21 bis Ende 2020, bleiben vorerst bestehen. Nicht betroffen sind Veranstaltungen zum Lernen am anderen Ort.

4. Durchführung von Abschlussprüfungen und Leistungsnachweisen

  • Es finden bis zu den Osterferien keine Prüfungen oder Leistungsnachweise statt. Die Schulen werden somit die durch den Erlass vom 3. Mai 2018 und die vom Schulleiter verbindlich festgelegte Anzahl der Leistungsnachweise in diesem Schuljahr nicht erreichen können und diese unterschreiten. In der Zeit ab 20. April 2020 werden bei der Durchführung von Leistungsnachweisen nur solche Inhalte berücksichtigt, die im Regelunterricht behandelt worden sind. Die Abschlussprüfungen werden voraussichtlich in der Zeit ab 20. April 2020 durchgeführt. Das Bildungsministerium wird die zeitlichen Abläufe festlegen und erforderlichenfalls anpassen.

5. Weitere Kommunikation

  • Das Bildungsministerium informiert über die aktuellen Entwicklungen und teilt alle für das schulische Handeln maßgebenden Informationen mit.
  • Sollte es über die Maßgaben des Bildungsministeriums hinaus klärungsbedürftige Fragen geben, melden sich die Schulleitungen bei der zuständigen Schulaufsicht und stimmen das gebotene Vorgehen ab.
  • Alle Personalräte sind gebeten, auch die Informationen und Maßgaben des Bildungsministeriums zu beachten. Das Ministerium befindet sich in enger Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte. Sollte es klärungsbedürftige Fragen geben, melden sich die Personalräte beim Hauptpersonalrat, um das gebotene Vorgehen abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft

2020 03 18 Logo Land SH
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3)
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

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